Geschrieben von Conny82, 30. SSW am 26.04.2013, 10:26 Uhr |
Warten
Du musste es ja nicht gleich sagen. Klar, wenn dein Kind gefaehrdet waere muesste man abklaeren, ob man die Pruefung dann nich nachholen/verschieben kann.
Tatsaechlich ist es aber so, dass man laut MuSchuGesetz erst 3 Monate vor ET dem Arbeitgeber bescheid geben muss.
Hast du die Bescheinigung denn schon?
Bei mir stand da nur drauf wann sie ausgestellt wurde, die SSW, ET und Beginn des Mutterschutzes.
Ich wuerde glaub auch bis nach der Pruefung warten...
- Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Anikk 25.04.13, 21:39
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Muffin08, 13. SSW 25.04.13, 21:50
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - janine30, 12. SSW 25.04.13, 21:51
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Anikk 25.04.13, 21:53
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - keinnamemehrfrei 25.04.13, 21:55
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - keinnamemehrfrei 25.04.13, 21:58
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Anikk 25.04.13, 22:13
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - shade1983 25.04.13, 22:23
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - blossom, 27. SSW 25.04.13, 22:43
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - MAMAundPAPA2013 25.04.13, 23:06
- Schwanger und arbeiten im Labor! - Norweger81, 00. SSW 26.04.13, 6:37
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - weigel, 19. SSW 26.04.13, 7:14
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - Allison_Cameron 26.04.13, 9:28
- Warten - Conny82, 30. SSW 26.04.13, 10:26
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - AnMa234? 26.04.13, 10:46
- Re: Bescheinigung vom Arzt für Arbeitgeber - friedolina70, 30. SSW 28.04.13, 11:00
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