Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Conny82, 30. SSW am 26.04.2013, 10:26 Uhr

Warten

Du musste es ja nicht gleich sagen. Klar, wenn dein Kind gefaehrdet waere muesste man abklaeren, ob man die Pruefung dann nich nachholen/verschieben kann.

Tatsaechlich ist es aber so, dass man laut MuSchuGesetz erst 3 Monate vor ET dem Arbeitgeber bescheid geben muss.

Hast du die Bescheinigung denn schon?

Bei mir stand da nur drauf wann sie ausgestellt wurde, die SSW, ET und Beginn des Mutterschutzes.

Ich wuerde glaub auch bis nach der Pruefung warten...

 
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