Geschrieben von babyboom2, 38. SSW am 18.09.2007, 9:46 Uhr |
Bitte nochmal lesen!
du meinst glaube, das e sich auf die krankheit des kindes krankschreiben lässt, das kann er auch ohne verheiratet zu sein aber dazu muss man zum arzt .. kind wirklich krank sein und dann bekommt er wie als wenn er selbst krank ist einen gelbenschein/krankenschein.
- Dringende Frage wegen Kostenübernahme von BKKVBU - Mamma_Mia 18.09.07, 8:37
- Re: Dringende Frage wegen Kostenübernahme von BKKVBU - Esmeralda 18.09.07, 8:51
- Bitte nochmal lesen! - Mamma_Mia 18.09.07, 9:03
- Re: Bitte nochmal lesen! - babyboom2, 38. SSW 18.09.07, 9:46
- Re: Bitte nochmal lesen! - nicol, 30. SSW 18.09.07, 9:49
- Re: Dringende Frage wegen Kostenübernahme von BKKVBU - 0o0nicole0o0, 38. SSW 18.09.07, 10:03
- Re: Bitte nochmal lesen! - 0o0nicole0o0, 38. SSW 18.09.07, 10:06
- Antrag auf Haushaltshilfe... - lenamama99 18.09.07, 10:55
- Re: Antrag auf Haushaltshilfe... - mama-muh, 31. SSW 18.09.07, 12:33
Kennt sich jemand mit Einleitung aus?
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