Geschrieben von Sunny am 27.11.2008, 21:31 Uhr |
du kannst die restliche elternzeit nur an die zweite dranhängen, wenn der ag zustimmt
tut er das nicht, verfällt sie.
sunny
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- Während Erziehungsurlaub schwanger - was nun? - Biene13Maya, 5. SSW 27.11.08, 21:12
- Re: Während Erziehungsurlaub schwanger - was nun? - Mausi1976, 10. SSW 27.11.08, 21:18
- Re: Während Erziehungsurlaub schwanger - was nun? - Rosinchen78, no. SSW 27.11.08, 21:22
- Re: Während Erziehungsurlaub schwanger - was nun? - Mausi1976, 10. SSW 27.11.08, 21:25
- du kannst die restliche elternzeit nur an die zweite dranhängen, wenn der ag zustimmt - Sunny 27.11.08, 21:31
- Re: du kannst die restliche elternzeit nur an die zweite dranhängen, wenn der ag zustimmt - Mausi1976, 10. SSW 27.11.08, 21:33
- @Rosinchen78 - Sunny 27.11.08, 21:33
- Re: @Sunny - Rosinchen78, no. SSW 27.11.08, 21:48
- doch, elternzeit kann auch "verfallen" - Sunny 27.11.08, 21:54
- Re: doch, elternzeit kann auch "verfallen" - nadkit 27.11.08, 22:49
- Puh da hab ich aber Glück ;-) - saskia8580, 12. SSW 27.11.08, 23:11
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