Geschrieben von Rosinchen78, no. SSW am 27.11.2008, 21:48 Uhr |
@Sunny
Ja, wenn mein 2. Kind drei Jahre alt ist, kann ich das dritte Jahr meiner ersten Tochter noch dranhängen. Lt. meinem AG habe ich auf jeden Fall 6 Jahre Elternzeit (für die 2 Mädels) auch wenn sie nur 15 Mo auseinander sind.
Mir wurde das so erklärt, dass es ein gesetzlicher Anspruch ist und Elternzeit nicht verfallen kann. Ich weiß nicht ob ein Arbeitgeber einfach dagegen sein kann und bestimmen kann, dass er Rest verfällt?!? Vielleicht nochmal erkundigen... aber wo ist immer die Frage! Man glaubt es kaum, aber Krankenkassen kennen sich auch recht gut damit aus.
- Während Erziehungsurlaub schwanger - was nun? - Biene13Maya, 5. SSW 27.11.08, 21:12
- Re: Während Erziehungsurlaub schwanger - was nun? - Mausi1976, 10. SSW 27.11.08, 21:18
- Re: Während Erziehungsurlaub schwanger - was nun? - Rosinchen78, no. SSW 27.11.08, 21:22
- Re: Während Erziehungsurlaub schwanger - was nun? - Mausi1976, 10. SSW 27.11.08, 21:25
- du kannst die restliche elternzeit nur an die zweite dranhängen, wenn der ag zustimmt - Sunny 27.11.08, 21:31
- Re: du kannst die restliche elternzeit nur an die zweite dranhängen, wenn der ag zustimmt - Mausi1976, 10. SSW 27.11.08, 21:33
- @Rosinchen78 - Sunny 27.11.08, 21:33
- Re: @Sunny - Rosinchen78, no. SSW 27.11.08, 21:48
- doch, elternzeit kann auch "verfallen" - Sunny 27.11.08, 21:54
- Re: doch, elternzeit kann auch "verfallen" - nadkit 27.11.08, 22:49
- Puh da hab ich aber Glück ;-) - saskia8580, 12. SSW 27.11.08, 23:11
!HILFE! Immer wieder harter Bauch!
Ganz kurz wegen Käse...
KS oder nicht!!?????
Woher habt ihr eure Hebammen?
Vormilch - oder wie heißt das?
Ab wann CTG?
Auch eine Frage wegen schwer heben
Zu schwer gehoben - ist das schlimm???
Wer lässt Fruchtwasseruntersuchung machen?