Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Rosinchen78, no. SSW am 27.11.2008, 21:48 Uhr

@Sunny

Ja, wenn mein 2. Kind drei Jahre alt ist, kann ich das dritte Jahr meiner ersten Tochter noch dranhängen. Lt. meinem AG habe ich auf jeden Fall 6 Jahre Elternzeit (für die 2 Mädels) auch wenn sie nur 15 Mo auseinander sind.

Mir wurde das so erklärt, dass es ein gesetzlicher Anspruch ist und Elternzeit nicht verfallen kann. Ich weiß nicht ob ein Arbeitgeber einfach dagegen sein kann und bestimmen kann, dass er Rest verfällt?!? Vielleicht nochmal erkundigen... aber wo ist immer die Frage! Man glaubt es kaum, aber Krankenkassen kennen sich auch recht gut damit aus.

 
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