Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ell!um am 10.04.2024, 19:59 Uhr

Extreme Beschwerden und trotzdem kein BV - Verzweiflung… Tipps?

Ohje, ich weiß was du meinst. Ich komme auch aus der Sozialen Arbeit und würde unter den Bedingungen auch definitiv nicht weiter arbeiten. Also ein bv von der FA gibt's nicht, weil du schwangerschaftsbeschwerden hast, dafür gibt's die Au und die würde ich mir auch erstmal holen. Ein BV könnte die FA allerdings auf Grund der psychischen Belastung schon ausstellen. Würde es ggf einfach nochmal bei ihr versuchen und ihr erklären das es nicht um die übelkeit und Co geht, sondern um die Ängste und dem Stress. Ansonsten tatsächlich einen anderen Arzt suchen der es ausstellt.
Für dein Elterngeld wird der Zeitraum in dem du Krankengeld (auf Grund der schwangerschaft) beziehst ausgeklammert. Heißt, wenn du vorher schon dort gearbeitet hast wird der frühere Zeitpunkt betrachtet und du hast keine Verluste beim Elterngeld.

 
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