Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Pumuckel, 33. SSW am 30.07.2005, 11:11 Uhr

Ich hätte da noch ne andere Theorie und nen Tip

Oh je, das ist echt hart, ich hoffe, das Würmchen entwickelt sich gut. Wegen der Kündigung:

§ 9 MuSchuG
Kündigungsverbot

(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBI. I S. 191) erstreckt.

Alles liebe

Pu

 
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