Geschrieben von extxex, 28. SSW am 08.09.2008, 13:36 Uhr |
Mutterschutzgesetz
§ 16 Freistellung für Untersuchungen
Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
- VU während Arbeitszeit? - erdnuß, 17. SSW 08.09.08, 12:37
- Re: VU während Arbeitszeit? - mianer, 19. SSW 08.09.08, 12:49
- Re: VU während Arbeitszeit? - Anni1403, 33. SSW 08.09.08, 12:54
- Re: VU während Arbeitszeit? - fuchs16, 28. SSW 08.09.08, 12:55
- Mutterschutzgesetz - extxex, 28. SSW 08.09.08, 13:36
- Re: Mutterschutzgesetz - sanpot 08.09.08, 14:08
- Re: VU während Arbeitszeit? - mama_hb, 32. SSW 08.09.08, 14:42
- Re: Mutterschutzgesetz - Binsche 08.09.08, 14:53
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