Geschrieben von sanpot am 08.09.2008, 14:08 Uhr |
Mutterschutzgesetz
"Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen" das heißt meiner Meinung nach lediglich, er darf sie nicht vom Termin fernhalten weil meinetwegen so viel Arbeit ist. Ich glaube aber, er kann schon verlangen, die verlorene Zeit wieder reinzuarbeiten. Geld kürzen geht nicht.
Ich mußte damals die Zeit nicht reinarbeiten.
Aber warum läßt du dich nicht gleich für den ganzen Tag krank schreiben? Ich meine, wenn der Weg so weit ist und der Termin so ungünstig liegt?
- VU während Arbeitszeit? - erdnuß, 17. SSW 08.09.08, 12:37
- Re: VU während Arbeitszeit? - mianer, 19. SSW 08.09.08, 12:49
- Re: VU während Arbeitszeit? - Anni1403, 33. SSW 08.09.08, 12:54
- Re: VU während Arbeitszeit? - fuchs16, 28. SSW 08.09.08, 12:55
- Mutterschutzgesetz - extxex, 28. SSW 08.09.08, 13:36
- Re: Mutterschutzgesetz - sanpot 08.09.08, 14:08
- Re: VU während Arbeitszeit? - mama_hb, 32. SSW 08.09.08, 14:42
- Re: Mutterschutzgesetz - Binsche 08.09.08, 14:53
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