Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von sanpot am 08.09.2008, 14:08 Uhr

Mutterschutzgesetz

"Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen" das heißt meiner Meinung nach lediglich, er darf sie nicht vom Termin fernhalten weil meinetwegen so viel Arbeit ist. Ich glaube aber, er kann schon verlangen, die verlorene Zeit wieder reinzuarbeiten. Geld kürzen geht nicht.
Ich mußte damals die Zeit nicht reinarbeiten.
Aber warum läßt du dich nicht gleich für den ganzen Tag krank schreiben? Ich meine, wenn der Weg so weit ist und der Termin so ungünstig liegt?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft

Mutterschutzgesetz - ausbildung

Hallo ihr lieben :-) Mein Name ist Nadine [17] und ich habe gestern 3 schwangerschaftstests gemacht und alle waren positiv. Am 1. August 14 fängt meine Ausbildung zur automobilkauffrau an. Ich habe 3 Monate Probezeit. Meine Frage: soll ich gleich zu Beginn meiner ...

von nkurtz37, 5. SSW 13.08.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Mutterschutzgesetz Forum: Schwanger - wer noch?
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.