Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von poi3 am 20.11.2009, 7:49 Uhr

Nein!!!

dein BV gilt auch wenn du versetzt wirst.. dein AG kann darüber NULL entscheiden.. und da du kein eingeschränktes BV hast gilt es erst einmal.. die gründe sind ja nicht alleine die gefhrenstoffe.. eine bekannte hatte auch BV obwohl sie im BÜro tätig ist weil sie Blutungen hatte etc. wenn deine Arbeit dir und dem Baby in jeglicher Form schadet - und das schließt psychischen Stress mit ein dann ist ein BV auf jeden fall rechtens.

das tut mir wirklich leid für dich.. manche AG sind echte A......
was glauben die eigentlich wie kinder auf die welt kommen? (und wenn man es wirtschaftlich von AG seite sieht - wer später für die renten sorgt?) manchmal hab ich das gefühl alle finden kinder zwar ok aber dann doch bitte nicht die eigenen angestellten.. echt besch....
bei mir meckern auch gerade die männlichen Kollegen am meisten und die haben selber alle teilweise mehrere kinder.. da frag ich mich manchmal was das teather soll.. es gab mal eine zeit da haben sich noch alle um einen herum gefreut..

ich wünsche dir viel Kraft,..

 
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