Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von attica am 21.11.2007, 9:30 Uhr

nochmal wegen Elterngeld (Beiträge von gestern)

Hi!
Das Mutterschaftsgeld, das nach der Geburt gezahlt wird, wird auf das Elterngeld angerechnet. D.h. du kriegst -wie du selbst ja verstanden hast- 2 Monate weniger Elterngeld. Wenn du das Eltergeld auf 2 Jahre verteilst, werden aus den 2 Monaten natürlich 4, denn die Höhe des Mutterschaftsgeldes aus den ersten 8 Wochen entspricht ja der gesplitteten Höhe des Elterngeldes von 4 Monaten. Ist doch logisch oder?

 
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