Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Nanana, 27. SSW am 27.02.2012, 15:49 Uhr

Sinnhaftigkeit

Je nach Zweck kann ein Hausbesuch auch unangemeldet erfolgen.

Geht es bspw. darum festzustellen, ob Frau X wirklich keine BG mit Herrn Y bildet und ihr tatsächlich der Regelsatz als Hv sowie der MB alleinerziehend zusteht, wäre ein angekündigter Hausbesuch völlig widersinnig.

Dürfte doch einleuchtend sein!?

Übrigens haben Behördenmitarbeiter im Außendienst entsprechende Ausweise...

 
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