Geschrieben von Steffi29... am 02.06.2013, 21:06 Uhr |
Wichtige Frage
Da die beiden nicht verheiratet sind, müsste das gemeinsame Sorgerecht erst beantragt werden. Erstmal ist das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht immer bei der Mutter. Und sie sollte den Vater angeben wegen Unterhaltsansprüchen. Er war schliesslich mibeteiligt, das beim Sex nunmal Kinder bei rauskommen können, sollte auch der dümmste Mann wissen.
- Wichtige Frage - Salima 02.06.13, 20:51
- Re: Wichtige Frage - Steffi29... 02.06.13, 21:06
- Re: Wichtige Frage - mf4 02.06.13, 21:11
- Re: Wichtige Frage - Sunshine84, 39. SSW 02.06.13, 21:59
- Re: Wichtige Frage - clutschi 02.06.13, 21:59
- Re: Wichtige Frage - jenny2204, 10. SSW 03.06.13, 7:37
- Re: Wichtige Frage - mucki26, 39. SSW 03.06.13, 10:24
- Re: Wichtige Frage - claire, 9. SSW 03.06.13, 11:12
- Vielen Dank - Salima, 33. SSW 03.06.13, 14:58
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