Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Steffi29... am 02.06.2013, 21:06 Uhr

Wichtige Frage

Da die beiden nicht verheiratet sind, müsste das gemeinsame Sorgerecht erst beantragt werden. Erstmal ist das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht immer bei der Mutter. Und sie sollte den Vater angeben wegen Unterhaltsansprüchen. Er war schliesslich mibeteiligt, das beim Sex nunmal Kinder bei rauskommen können, sollte auch der dümmste Mann wissen.

 
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