Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von clutschi am 02.06.2013, 21:59 Uhr

Wichtige Frage

Das Jugendamt informiert, natürlich kann deine Freundin zum Jugendamt gehen. Bei nicht verheirateten muss der Vater eine Sorgerechtserklärung unterschreiben. Es müssen driftige Gründe vorliegen, warum er es nicht bekommt. D.h. das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund. Sollte es wirklich bedenken geben, kann das Jugendamt auch per Gerichtsbeschluss einen Begleiteten Umgang anordnen, d.h. dass der Vater das Kind nur in Begleitung einer anderen Person treffen darf.
Alles weitere weiß das Jugendamt. Grundsätzlich hat er ein Recht auf sein Kind...

 
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