Geschrieben von clutschi am 02.06.2013, 21:59 Uhr |
Wichtige Frage
Das Jugendamt informiert, natürlich kann deine Freundin zum Jugendamt gehen. Bei nicht verheirateten muss der Vater eine Sorgerechtserklärung unterschreiben. Es müssen driftige Gründe vorliegen, warum er es nicht bekommt. D.h. das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund. Sollte es wirklich bedenken geben, kann das Jugendamt auch per Gerichtsbeschluss einen Begleiteten Umgang anordnen, d.h. dass der Vater das Kind nur in Begleitung einer anderen Person treffen darf.
Alles weitere weiß das Jugendamt. Grundsätzlich hat er ein Recht auf sein Kind...
- Wichtige Frage - Salima 02.06.13, 20:51
- Re: Wichtige Frage - Steffi29... 02.06.13, 21:06
- Re: Wichtige Frage - mf4 02.06.13, 21:11
- Re: Wichtige Frage - Sunshine84, 39. SSW 02.06.13, 21:59
- Re: Wichtige Frage - clutschi 02.06.13, 21:59
- Re: Wichtige Frage - jenny2204, 10. SSW 03.06.13, 7:37
- Re: Wichtige Frage - mucki26, 39. SSW 03.06.13, 10:24
- Re: Wichtige Frage - claire, 9. SSW 03.06.13, 11:12
- Vielen Dank - Salima, 33. SSW 03.06.13, 14:58
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