Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von claire, 9. SSW am 03.06.2013, 11:12 Uhr

Wichtige Frage

ich gebe der Jenny recht: nicht der Vater hat das Recht das Kind zu sehen, sondern das KIND das Recht auf einen Vater!!! das verwechseln viele. die Freundin müsste die Vaterschaft anerkennen, wenn sie irgendwelche Ansprüche wegen Unterhalt gelten lassen möchte, und ab dem Momemt kann der Vater beantragen, das Kind zu sehen. Aber eben nur zu sehen und zu besuchen! Er bekommt das Kind dann aber trotzdem nicht, weil sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat,- es ist ein Unterschied zu dem Sorgerecht da! D.h., auch wenn er Sorgerecht hat, kann er das Kind nicht mitnehmen, solange es bei der Mutter lebt und gemeldet ist, und das bleibt, im Normalfall.
alles gute

 
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