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Geschrieben von Christine70 am 19.02.2015, 7:28 Uhr

geht ja gar nicht......

was schreibst du für einen blödsinn?

Lehrgeld? auf keinen Fall.. Der verkäufer ist im unrecht. Ich würde den sitz nehmen, damit zur Polizei gehen und denen das zeigen und fragen, ob der sitz so noch verwendet werden darf. man kann sich ja erstmal dumm stellen und muß nicht unbedingt sagen, daß man ihn gebraucht gekauft hat.

Der verkäufer kame bei mir damit nicht durch. und so wie die käuferin schreibt,d enkt sie genauso, und das ist richtig!

 
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