Über 18 ...

Über 18 ...

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Cika am 06.04.2023, 5:13 Uhr

Unterhalt ab 18

Kennt sich jemand damit aus , wie es mit der Unterhaltsberechnung ab dem 18. Lebensjahr ist ?

Mein Stiefkind lebt bei seiner Mutter und befindet sich in der Ausbildung, mit Lehrgeldvergütung . Nun wird er bald 18. Mein Mann zahlt den Unterhalt , wie er vor 16 Jahren festgesetzt wurde . Die Mutter hat es nie neu überprüfen lassen . Wir auch nicht , obwohl 5 weitere Kinder dazu gekommen sind .

Nun ist die Frage , ab 18 ändert sich ja doch einiges . Beide Elternteile sind unterhaltsberechtigt, volles Kindergeld wird abgezogen und Lehrgeld mit eingerechnet .

Müsste ab dem 18. Lj das Kind den Unterhalt neu berechnen lassen ?
An wen geht dann das Geld , da er ja bei seiner Mutter wohnt , weiter auf ihr Konto ?
Wenn er nichts einfordert bzw. neu berechnen lässt , sollte mein Mann dann den Betrag weiter zahlen wie bisher oder einstellen, bis neu geprüft wird?

Mein Mann selbst hat ja keine Möglichkeit eine Neuberechnung einzufordern.

Nicht falsch verstehen , wir wollen definitiv das weiter zahlen , was dem Kind zu steht . Nur sind wir unsicher wie es nach dem 18. Lebensjahr weiter geht.

Vielleicht weiß jemand Rat.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.