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Geschrieben von Silvia3 am 12.02.2024, 13:28 Uhr

Putzkraft auf Minijobbasis

Ja, das ist korrekt. Genau wie ein normaler Arbeitnehmer hat ein Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Ich handhabe das so, dass ich sie während unseres Urlaubs (was meist mindestens 6 Wochen pro Jahr sind) weiterbezahle, möchte sie aber darüber hinaus frei haben, bezahle ich sie nicht.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind für dich nur 20 %, die restlichen 80 % übernimmt die Knappschaft. Die Beantragung läuft sehr unproblematisch und schnell.

Ich habe keine Probezeit vereinbart, sondern meine Putzhilfe ist zweimal ohne Arbeitsvertrag zum Probearbeiten gekommen. Erst danach habe ich sie angemeldet.

 
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