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von arlett1978  am 16.05.2012, 11:08 Uhr

Also meines Erachtens ist der AG hier mit der Verzugsregelung ...

... verpflichtet, dir die Gebühren und Zinsen zu erstatten. Er hat sich vertraglich verpflichtet, bis zum 15. des Monats das Gehalt zu überweisen und wenn er dies nicht tut und dir Gebühren und Zinsen entstehen, muss er dafür aufkommen.

Ich hatte das auch einmal. Der AG hat die Überweisungen der Gehälter bei der Bank in den Nachtbriefkasten geworfen und diese hat die Überweisungen aber angeblich nie erhalten. Wir haben dann unser Gehalt per Blitzüberweisung (Geld ist dann binnen 3 Stunden da) erhalten und der AG hat anstandslos die Gebühren und Zinsen erstattet.

 
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