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Geschrieben von Christine70 am 16.05.2012, 8:17 Uhr

Arbeitgeber überweist Gehalt zu spät

das hatte ich auch schon.. und nein, der arbeitgeber muß dir die gebühren nicht zurückgeben, die eine rückbuchung kostet. der arbeitgeber kann nichts dafür, daß dein konto nicht gedeckt ist. ich weiß, das ist blöd, ich hab auch keine tausender auf dem konto, aber so ist die rechtsprechung :(

bei uns war das geld immer spätestens am 7. auf dem konto. wenn der 7. ein samstag war, dann hatten wir schon am 6. unser geld. nie später.
dann wurde die gesamte edv in die neuen bundesländer verlegt und ab da bekamen wir unser geld immer erst zwischen dem 10.und 15.
ich mußte meine daueraufträge auch ändern lassen.
es ist so ärgerlich, wenn man das geld nicht pünktlich bekommt.

 
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