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Geschrieben von annetteundco am 20.01.2016, 13:13 Uhr

an TheFirefox

Anderes Bundesland, aber nur mal am Rande:
Du darfst ein erkranktes Kins sehr wohl über in seiner Abwesenheit durchgenommenen Stoff abfragen oder es gar am ersten Tag nach der Krankheit eine verpasste Arbeit nachschreiben lassen. Die Schüler haben nämlich die Pflicht, sich über verpassten Stoff selbständig zu informieren!

Ich habe beides aber in 20 Jahren noch nie erlebt....

 
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