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Geschrieben von annetteundco am 21.01.2016, 8:27 Uhr

an annetteundco

Das habe ich schon verstanden

Der von foxi zitierte Text bezieht sich aber auf kranke Kinder, und ich habe darauf geantwortet:

"...dass dieser Leistungsnachweis nicht von Schülerinnen und Schülern gefordert werden darf, die in dieser Stunde bzw. diesen Stunden entschuldigt gefehlt haben und den versäumten Stoff nicht selbständig nachlernen konnten."

Gruß
Annette

 
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