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Geschrieben von Fru am 08.11.2011, 14:41 Uhr

Auch mal ne Frage zum Erben...

...wenn man 2 Kinder hat, zu einem kein Kontakt besteht, bestand, wie auch immer...bekommt dieses Kind trotzdem den Pflichteil??? Auch wenn ein Leben lang kein Kontakt bestand?

LG

 
15 Antworten:

Re: Auch mal ne Frage zum Erben...

Antwort von DecafLofat am 08.11.2011, 14:44 Uhr

naja, "bekommt" das kind diesen.
rein rechtlich steht diesem kind der pflichtteil zu und im erbfall wird das amtsgericht auch das kind kontaktieren (so es denn davon weiß, dass es dieses kind gibt).
aber das kind kann natürlcih seinen erbteil ausschlagen.

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Re: Auch mal ne Frage zum Erben...

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.11.2011, 14:50 Uhr

Man kann dem Kind auch den Pflichtteil nehmen - aber die Hürden sind sehr hoch. Da muß schon mehr "vorgefallen" sein als "bloß" kein Kontakt.

Meines Wissens müssen die Eltern das auch vor ihrem Tod klären. Also Im Testament festlegen, daß das Kind auch keinen Pflichtteil bekommen soll - und warum. In Zweifel klärt dann ein Gericht, ob der Grund ausreicht. Der sollte dann schon sowas wie einen Mordversuch an den Eltern beinhalten, oder etwas in der Art.

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Re: Auch mal ne Frage zum Erben...

Antwort von fiammetta am 08.11.2011, 14:53 Uhr

Hi,

na und wie das Kind den Pflichtteil kriegt! Man müsste schon im Knast gewesen sein oder seine Eltern tüchtig vermöbelt haben, dass sogar der wegfällt. Besteht kein Testament, das einen auf den Pflichtteil setzt, dann erhält man sogar den vollen Erbteil.

LG

Fiammetta

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Re: Auch mal ne Frage zum Erben...

Antwort von sasu am 08.11.2011, 14:56 Uhr

Und besteht kein Testament, dass den Ehepartner als Erben berücksichtigt, geht dieser sogar leer aus, weil nur die Kinder (und Kindeskinder) gesetzlich erbberechtigt sind.

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Das ist falsch.

Antwort von ohno am 08.11.2011, 14:59 Uhr

Ehepartner und Kinder erben gleichermaßen, aber zu anderen Teilen. Es kommt darauf an, ob sie in Zugwinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung leben, die letzten beiden muß man notariell vereinbaren.

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@sasu

Antwort von fiammetta am 08.11.2011, 15:08 Uhr

Hi,

Du hast echt Vorstellungen von Recht und Gesetz. Ein Blick ins BGB (auch online) ist mitunter sehr hilfreich.

LG

Fiammetta

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@sasu

Antwort von fiammetta am 08.11.2011, 15:08 Uhr

Hi,

Du hast echt Vorstellungen von Recht und Gesetz. Ein Blick ins BGB (auch online) ist mitunter sehr hilfreich.

LG

Fiammetta

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Re: Das ist falsch.

Antwort von sasu am 08.11.2011, 15:10 Uhr

Wo findet sich das ?

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sasu buch 5, BGB

Antwort von DecafLofat am 08.11.2011, 15:13 Uhr

...

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Re: Das ist falsch.

Antwort von sasu am 08.11.2011, 15:13 Uhr

ich habe das im Internet so gelesen. Wir sind nämlich dabei unser Testament aufzusetzen und bei meinen Recherchen bin ich darauf gestossen, dass dies auch passieren könnte. Im 19xx (par zerquetschte) BGB steht das wohl so drin, aber wie Du ja unten schon geschrieben hast, ist mit 'nem ordentlichen Anwalt allerhand möglich.

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sasu: mach doch das testament BEI nem notar

Antwort von DecafLofat am 08.11.2011, 15:18 Uhr

dann ist mit nem ordentlichen anwalt da auch nix dran zu rütteln.
und dann sparst du dir auch die (fehlerhafte) recherche
gesetzestexte lesen ist die eine sache, sie deuten aber... der kommentar zum BGB ist ich glaub zweieinhalbmal so dick (als buch) wie das BGB... wenn das also jeder selber deuten könnte bräuchte es ja wohl auch keine gerichte für streitfälle.

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@sasu

Antwort von ohno am 08.11.2011, 15:18 Uhr

Notar, nicht Anwalt. Da ist ein Unterschied. Besser ist es für Dich, Du lässt Dich vor Eurem Testament, sollte es eigenhändig sein und bei Euch verbleiben, beraten. Ansonsten ein notarielles aufsetzen lassen, weil Du irgendwie nicht richtig informiert bist...

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Re: sasu: mach doch das testament BEI nem notar

Antwort von sasu am 08.11.2011, 15:59 Uhr

Tja, den Notar und eigtl. das gesamte Testament wollte ich mir bis zu meinen Internetrecherche sparen. Leider habe ich feststellen müssen, dass es eben wohl doch nicht ohne gehen wird.... (und nein. das hat nichts mit dem unteren Fall zu tun. Das ist heute wieder aktuell geworden....)

Ich bin das Lesen und Interpretieren von Gesetzestexten gewohnt und habe auch schon so manches dorthin interpretiert, wo ich es hin brauchte......
Ganz so doof, wie ihr mich da hinstellt, bin ich nicht. Ich bin nur im Familienrecht nicht sooooo bewandert - dafür in anderen Dingen. Aber wenn jeder alles wüsste, bräuchte es kein Experten.

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genau wenn jeder alls wüsste

Antwort von DecafLofat am 08.11.2011, 16:05 Uhr

müsste man sein testament auch nicht beim notar machen.
nix für ungut. aber die nachfrage von dir wo das erbrecht geregelt ist ließ mich jetzt nicht darauf schliessen dass du schon mal ins BGB geschaut hast...
ich hatte immer wieder mal 14 jahre lang (!!) im job damit zu tun, hab im fachwirtsstudium auch zwei semester zivilrecht gehabt, aber je mehr man sich damit beschäftigt umso mehr fallstricke sieht man.
war keine absicht dich doof hinzustellen, sorry wenn das so rüberkam.

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Re: genau wenn jeder alls wüsste

Antwort von sasu am 08.11.2011, 16:53 Uhr

Ok, ich habe die Frage etwas blöd gestellt. Ich stehe heute aber etwas neben mir. Mir war schon klar, dass es eine BGB-Regelung an sich gibt. Ich wollte eigtl. wissen, wo steht, dass es hieb - und stichfest so ist.... Naja, egal.

Ich gebe auch zu, dass mein Kommentar oben zur Erbberechtigung zu wenig detailliert war. Sorry. Ich hatte halt nicht lang überlegt, wie ich es formuliere.

Ich durfte mir während meiner Ausbildung und meiner Betriebswirts-Weiterbildung das BGB zu genüge antun. Aber eben nicht das Erbrecht in solcher Intensität, dass ich keine Beratung mehr bräuchte.

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