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Geschrieben von ursel66 am 15.05.2012, 15:36 Uhr

Auszug.....

Also, wie ist der genaue Wortlaut im Mietvertrag?
Sind starre Fristen genannt (nach 2 Jahren ist dies zu renovieren, nach 3 Jahren jenes usw.) ist die gesamte Klausel ungültig und es braucht nichts gemacht zu werden.
Es muss keine Fachfirma machen, es genügt, wenn es ordentlich ist.
Bei der Summe lohnt es sich, in den Mieterverein einzutreten (80 € im Jahr) und den Vertrag prüfen zu lassen.

 
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