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Geschrieben von ginjer am 14.05.2012, 19:29 Uhr

Auzug!!!! Dringend

na z.b Anstreichen der Wände, Decken ect.
Liegen beim Auszug die letzten Schönheitsreparaturen mehr als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 Prozent der Renovierungskosten, liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40 Prozent, länger als drei Jahre 60 Prozent und länger als vier Jahre 80 Prozent".

 
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