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Geschrieben von fiammetta am 15.05.2012, 13:11 Uhr

Recht des Vermieters

Hi,

in Ermangelung des exakten Wortlautes kann ich Dir auch nur bedingt weiterhelfen. Nachdem die Jahresstaffelung aufgeführt ist, macht das schon einmal einen rechtsgültigen Eindruck. Letztlich streicht der Mieter gerne selbst alles als dass er eine üppige Malerrechnung begleichen und obendrein nachweisen muss, dass er die Küche vor zwei und das Wohnzimmer vor vier Jahren gestrichen hat. Der Vermieter hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf, dass die Arbeiten in "mittlerer" Profiqualität durchgeführt sind. Ist dies nicht der Fall, darf er einen Berufsmaler einschalten. Ob er eine Nachbesserung deinerseits hätte verlangen müssen, weiß ich nicht, da Ihr wahrscheinlich beide im Moment unter Zeitdruck steht.

500.- Euro für eine ganze Wohnung sind das reinste Schnäppchen - das habe ich bereits für ein Teil(!)stück unserer Fassade gelöhnt. Mein Mann hat dann den Rest gestrichen...

LG

Fiammetta

 
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