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Geschrieben von mamahelene am 20.09.2011, 21:36 Uhr

Danke

dass es so Fragen nach so vielen Jahren noch gibt...

Quittungen zählen nur bei Vertretung im Urlaub und vom Psychotherapeuten der keine ÜW ausstellt.
Ansonsten IMMER Überweisung, Notfall und Zahnarzt extra, wobei die Notfallquittung beim erneuten Notfall anerkannt wird.

 
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