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Geschrieben von Steffi528 am 12.12.2011, 14:12 Uhr

Das ist eine haushaltsnahe Angestellte

Eine Tagesmutter kann zwar auch im Elternhaus tätig sein, doch dann darf sie weder Weisungen bezüglich der Erziehung bekommen noch den Haushalt schmeißen.
Das bedeutet auch, das die Tagesmutter nicht die Kinder zu Terminen fahren darf, da es ja nicht mehr ihr eigenes Konzept ist.

Es ist eher die Ausnahme, das eine Tagesmutter selbstständig bei den Eltern tätig ist. Häufiger ist sie als Nanny / Kinderfrau (ohne Haushalt) oder als haushaltsnahe Angestellte tätig. Diese Tätigkeiten müssen dann angemeldet werden (Knappschaft See).

Wenn Du die dazu gehörigen §§ haben möchtest, sag mir Bescheid, ich geb sie Dir dann morgen. Beiw eitere Fragen kannst Du mir auch ne PN schicken ;-)

 
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