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von SassiStern  am 08.06.2018, 15:45 Uhr

Die Katze ist aus dem Sack

Die Staatsanwaltschaft kann keinen Antrag auf Strafverfolgung im Irak stellen, weil dem mutmaßlichen Mörder dort die Todesstrafe droht. Ein Auslieferungsabkommen gibt es auch nicht, weil das deutsche Asylrecht ein Abkommen mit dem Irak unmöglich macht. Eine Auslieferung wird es deswegen sehr wahrscheinlich auch nicht geben. Bleibt also nur die Hoffnung dass die irakische Justiz von alleine aktiv wird.

 
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