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von Leena  am 17.12.2020, 8:45 Uhr

Ein No-Deal für GB rückt näher,

Ich habe gestern zufällig die Anweisung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen EU und GB/Nordirland gelesen... Herr im Himmel, das wird jetzt auch nicht besser!

Bei sonstigen Leistungen gilt GB inklusive Nordirland umsatzsteuerlich als Drittland, bei Lieferungen gilt GB als Drittland, Lieferungen nach Nordirland sind aber weiterhin innergemeinschaftliche Lieferungen.

Bei den Übergangsregelungen, welche Lieferung / sonstige Leistung wann wo begonnen und beendet wurde und welches Recht dann anzuwenden ist, bin ich beim Lesen ausgestiegen und habe mir nur gemerkt, wenn ich mal was dazu habe, weiß ich, wo ich nachlesen muss.

 
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