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Geschrieben von KKM am 18.12.2020, 10:54 Uhr

Ein No-Deal für GB rückt näher,

Waren, die nach Nordirland versandt werden, müssen nicht in das Ausfuhrverfahren überführt werden. Dafür gibt es eine Regelung für 4 Jahre.

Für Waren nach England, Schottland oder Wales müssen Ausfuhranmeldungen abgegeben werden.

Außer den Versandverfahren hat GB nach meinen Infos keine weiteren bilateralen oder multilateralen Verträge unterschrieben.
Das das ist der große Unterschied zur Schweiz!

 
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