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von Leena  am 17.12.2020, 13:47 Uhr

Sorry, weiß ich nicht auswendig.

Ich hab's nur grob überflogen gestern, tut mir leid.

Übergangsfristen glaube ich eigentlich nicht, bei sonstigen Leistungen ist wohl auf das Ende des Leistungszeitraums abzustellen und dann ist das zu diesem Zeitpunkt gültige Recht anzuwenden.

 
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