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Geschrieben von Benedikte am 11.07.2016, 15:01 Uhr

es gibt halt rechtsstaatliche Prinzipien

und eines davon ist, dass man einem Täter seine Tat nachweisen muss. Und anklageerhebung erfolgt eben nur dann wenn die STA glabt, das beweisen zu können. Sonst wird nicht mal angeklagt. Und wenn es in der Hauptverhandlung Spitz auf Knaopf steht und man eben nicht überzeugt ist, dass genau der Täter genau diese Tat ve3rübt hat, gilt der Grundsatz in dubio pro reo.

Und wenn sich tausende Männer zusammenhorden um im Dunbkeln wildfremde FFrauen anzugrabschen, dann kann das eben kaum verfolgt werde. Ist doch jetzt auch ganz neu, dass dabeisein in so Fällen verurteilt werden kann.

Von daher- MIR war von vorneherein klar, dass vermutlich keiner verurteilt wird. Unser Strafrecht ist derartigen Tatbegehungen nicht gewachsen.

Benedikte

 
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