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Geschrieben von Sfanie am 17.05.2010, 22:11 Uhr

@Fredda

Ich kenn mich da jetzt nicht so aus, habe aber an Dich eine Frage. Diesen Satz bitte genau erklären:

"Auf Antrag der Eltern können auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden („Kannkinder“; in Bayern sind diese Kinder wegen der Stichtagverschiebung ohnehin „Musskinder“). Die Entscheidung trifft in diesem Fall die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt spätestens mit der Einschulung" Soweit wiki.

In Bayern sind Oktober, November und Dezember KANN Kinder - keine MUSSkinder. Stichtag wurde letztes Jahr zurückgesetzt auf den 30. September. Nur mal so am Rande

 
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