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Geschrieben von deischuhzu am 18.05.2010, 10:24 Uhr

@Steffi528

Hallo,

ich habe hier mal den Text der Verordnung:
§64
5.1 Aufnahme in die Schule und Zurückstellung vom Schulbesuch
Die Erziehungsberechtigten melden die gemäß § 64 NSchG schulpflichtigen Kinder nach Aufforderung durch den Schulträger im Mai des Vorjahres in der für sie künftig zuständigen Grundschule an. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die nach Satz 1 noch nicht schulpflichtig sind, unter den Voraussetzungen des §64 Abs.1 Satz 2 NSchG zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden („Kann-Kinder“).
Die angemeldeten schulpflichtigen Kinder und „Kann-Kinder“ sind von der Schule aufzunehmen, es sei denn, dass sie für den Schulbesuch körperlich, geistig oder in ihrem Sozialverhalten nicht genügend entwickelt sind.
Bei der Entscheidung über die Aufnahme können

* die Ergebnisse von Einschulungsuntersuchungen oder von Früherkennungsuntersuchungen (U9), soweit diese Aussagen zur Schulfähigkeit enthalten, sowie
* mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Auskünfte von besuchten vorschulischen Einrichtungen herangezogen,
* anerkannte Testverfahren durchgeführt,
* die Schulärztin oder der Schularzt oder die schulpsychologische Beratung hinzugezogen werden.


Wenn das Kind unbedingt in die Schule soll, müsstest du dir die Schulfähigkeit schon von einem der benannten Personenkreise bescheinigen lassen.

Das Schulkinder nicht mehr mit Kindergartenkinder spielen, würde ich jetzt nicht unbedingt sagen. Wahre Freundschaften halten das aus.
Wenn das der einzige Grund für eine Einschulung wäre, würde ich da nochmal drüber nachdenken.
Wir haben dieses Kann-Kind Prozedere durch, unser Kind war auf einer privaten Vorschule und die wollten das Kind in der ersten Klasse nicht haben, die staatliche Schule hätte es genommen und wir sind aber noch in den Sommerferien vor Einschulung nach Niedersachsen gezogen und haben dort eingeschult, da das Kind sonst wieder in den Kindergarten hätte gehen müssen.

Aufgrund der Erfahrungen, die wir mit unserem Kind gemacht haben, würde ich keins meiner Kinder jemals wieder vorzeitig einschulen. Man kann es so ausdrücken, das Kind war zwar schulreif aber die Schule war nicht reif für unser Kind.

Gerade der Leistungsdruck ist so stark geworden, die Kinder die Zeit haben, sich etwas weiter zu entwickeln, haben da entscheidende Vorteile.

Ich würde die Entscheidung, das Kind vorzeitung einzuschulen, nicht von den sozialen Kontakten abhängig machen. Freunde kommen und gehen in dem Alter, wahre Freundschaften bleiben weiter bestehen.

Ich würde den Druck von dem Kind nehmen und versuchen, ihr noch ein Jahr unbeschwehrte Kindergartenzeit zu geben und evtl. die Erlebnisse in der Vergangenheit aufarbeiten lassen.

Alles Gute

 
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