Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Fredda am 17.05.2010, 21:00 Uhr

@Steffi528

"Auf Antrag der Eltern können auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden („Kannkinder“; in Bayern sind diese Kinder wegen der Stichtagverschiebung ohnehin „Musskinder“). Die Entscheidung trifft in diesem Fall die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt spätestens mit der Einschulung" Soweit wiki.

Irgendwie habe ich aus diesem einen Posting, dass ich von dir kenne den Eindruck, du willst es schwer haben... Der Kindergarten hat (rechtlich) NICHTS zu sagen. Meinst du, bei uns hätte einer den KiGa gefragt? Ich hatte bei der Schule angerufen und nach dem Anmeldetermin gefragt. Das war alles. Du darfst ein schulreifes Kind (sogar wenn es noch jünger wäre) einschulen.

Und meine Tochter ist in der Schule (erstaunlicherweise) recht ruhig. Das mit dem Klassenclown ist doch blöd. Sicher will die Erzieherin HELFEN. Nimm es doch so, sag danke und mach, was du willst.

Das hat mit Köln oder Pampa nichts zu tun,

meint

Fredda-aus-der-Pampa

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.