Geschrieben von ohno am 31.03.2023, 23:46 Uhr |
Heizungsgesetz
Es ist ja jetzt fertig und wurde heute Abend vorgestellt.
Ich verstehe es nicht: Können jetzt H2-ready-Heizungen erst dann eingebaut werden, wenn man Wasserstoff beziehen kann, also erst, wenn der Versorger das liefern kann? Also in xy Jahren erst? Von Biogas ist irgendwie gar keine Rede?
Re: Heizungsgesetz
Antwort von kuestenkind68 am 31.03.2023, 23:52 Uhr
Mein Mann ist ja in der Branche tätig. Er saß heute bei der Tagesschau lachend neben mir auf dem Sofa und sagte nur, das ist alles technisch in der Form gar nicht machbar. Es gibt weder die Installateure noch die Geräte in dem notwendigen Ausmaß. Er würde gerne mal 2 Tage mit Habeck sprechen... Das Gesetz geht völlig an der Realität vorbei.... Aber für uns ist es gut, die werden uns alle die Bude einrennen, weil alle jetzt ne Wärmepumpe wollen...
Welche Geräte eingebaut werden können ist noch gar nicht bekannt. Den Teil haben die noch gar nicht fertiggestellt... Und ich bezweifle ganz stark, dass die überhaupt über Wasserstoff nachgedacht haben in Berlin... Außerdem ist die Technik da noch nciht so weit. Eine moderne Wärmepumpe ist noch deutlich effektiver... Aber in Zukunft wird Wasserstoff-Technologie sicher nochmal interessant werden....
Re: Heizungsgesetz
Antwort von Sternenschnuppe am 31.03.2023, 23:54 Uhr
Soweit ich was verstehe müssen! sie ab 2024 zu 45% aus erneuerbaren Energien arbeiten.
Nicht arbeiten können theoretisch.
Erdwärme tut dies nicht, es sei denn man produziert seinen eigenen Strom. Der Strom der bei uns allen ankommt ist nur zu 50% aus erneuerbaren Energien.
Aber offenbar scheint das da ok zu sein…
Re: Heizungsgesetz
Antwort von Ellert am 01.04.2023, 9:39 Uhr
Man kann nur den Kopf schütteln
jetzt noch die Gasheizung erneuern ( was wir ernsthaft überlegen auch wenn unsere noch super läuft, aber Wärmepumpe wird bei uns nicht funktionieren, das Haus bauen wir sicher nicht an und um) werden ganz viele machen
Zum Übergang soll man ja weiter Gasheizung einbauen dürfen die aber dann in 3 ? Jahren doch zur Wärmepumpe umbauen lassen müssen - ne hölleteure Heizung für 3 Jahre neu einbauen, sponsern die die Gasheizungshersteller jetzt ?
Oder wir hoffen dass unsere noch 10 Jahre hält und dann haben sie das Rad neu erfunden oder erkannt dass der Strom für die Wärmepumpen nicht aus der Steckdose kommt
Re: Heizungsgesetz
Antwort von ohno am 01.04.2023, 10:12 Uhr
Unsere Gasheizung ist Ü30. Läuft noch, Werte sind gut. Aber nach GeG müssten wir die innerhalb von 2 Jahren tauschen. Ich hab in dem ganzen nebulösen Gerede nichts davon gehört, dass sich das nun erledigt hätte.
Unser Plan war bis vorgestern, eine H2ready zu kaufen. Da wären wir mit knapp 18tsd dabei . So, aaaaber nach gestern Abend und so wie i c h das verstanden habe, darf die erst eingebaut werden, wenn Dein Versorger in Deiner Region überhaupt erst Wasserstoff liefern kann . Also weder jetzt noch in xy Jahren?? Also sind wir jetzt wieder bei einer normalen Gasheizung, in 2023. Aber ist das organisatorisch noch machbar? Wir wollten dann mit Biogas heizen, steht aber bei "unseren" Versorgern noch garnicht auf dem Programm.
Ich hab so die Nase voll! Wir müssen nach GeG, können aber nicht, weil wir es nicht schnallen, und wenn wirnnoch lange warten, wird es mit einer neuen Gasheizung in 23 nichts mehr...
Und selbst wenn jetzt schon H2ready eingebaut werden darf (bzw was ist mit denen, die die schon haben?), dann eben jetzt auch nicht bestellen, man könnte ja irgendeine Förderung verpadden, die es noch nicht mal gibt. Vielleicht sollte sich Habeck mal den Fragen der Bürger stellen? Er weiß wahrscheinlich als einziger, was er meint?
Re: Heizungsgesetz
Antwort von ohno am 01.04.2023, 10:15 Uhr
"Aber nach GeG müssten wir die innerhalb von 2 Jahren tauschen"...
Weil wir unser Haus 2022 gekauft haben
Re: Heizungsgesetz
Antwort von Neverland am 01.04.2023, 10:26 Uhr
Mit Ü30 müsst ihr doch bereits austauschen müssen.
https://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/gebaeudeenergiegesetz-geg/geg-2020-austauschpflicht-fuer-alte-oel-und-gas-heizkessel.php#:~:text=Geregelt%20ist%20die%20Austauschpflicht%20im%20Geb%C3%A4udeenergiegesetz%20%28GEG%202020%29,aufgestellt%20worden%20sind%2C%20nicht%20mehr%20betrieben%20werden%20d%C3%BCrfen.
Hättet ihr nach 30 Jahren ausgetauscht wie seit 2020 vorgeschrieben, wäre eure Anlage nun neu und wieder für 30 Jahre safe (höchstwahrscheinlich).
Was hat den der Schornsteinfeger dazu gesagt? Und was der Heizungsbauer bei der Wartung?
Re: Heizungsgesetz
Antwort von Neverland am 01.04.2023, 10:27 Uhr
Ok, jetzt gelesen. Ich hoffe der Austausch der Heizung war beim Kauf des Hauses bekannt und wurde entsprechend berücksichtigt.
Re: Heizungsgesetz
Antwort von ohno am 01.04.2023, 10:39 Uhr
"Hättet ihr nach 30 Jahren ausgetauscht wie seit 2020 vorgeschrieben, wäre eure Anlage nun neu und wieder für 30 Jahre safe (höchstwahrscheinlich)."
Joa, wir. Aber eben nicht der Voreigentümer, der hatte diese Auflage nicht. Die gilt bei Eigentumserwerb. Die Frage ist eben, ob die ebenfalls ausgehebelt wird mit der jetzigen Neugestaltung des Gesetzes. Dann könnten wir nämlich noch warten, bis wir wissen, was es nun werden kann für unsere Gegebenheiten.
Der Schornsteinfeger meinte bei seinem für uns ersten" Besuch" hier, die Werte wären wirklich noch gut und dass wir die Anlage solange laufen lassen sollen, solange sie läuft und gute Werte hat.
Die Heizungsfirma war zur Wartung da und deren Aussage war, dass solche alten Heizanlagen laufen und laufen und laufen. Im Gegensatz zu neueren, die sie nach 15 Jahren schon kaputt austauschen müssen.
Ich habe eben aber gelesen, dass für die H2-ready-Heizungen Einbauverbot gilt, solange es keinen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt. Also sind wir damit raus und GsD haben wir die nicht bestellt bis Freitag, da lief der Heizungsfirma Angebot aus.
Re: Heizungsgesetz
Antwort von Daffy am 01.04.2023, 11:20 Uhr
Ich frag mich, wie und vor allem über welchen Zeitraum das kontrolliert werden soll - also die vorhandene Heizung in Verbindung mit dem Besitzerwechsel. Gibt es da keinen Datenschutz, der dem Austausch zwischen den Behörden Grenzen setzt? Außerdem Mitarbeitermangel und klamme Kommunen?
Re: Heizungsgesetz
Antwort von Ellert am 01.04.2023, 11:35 Uhr
Mit Wasserstoff rechne ich noch lange nicht
auch nicht bei den Autos.
Setzt gefühlt doch jetzt jeder auf Strom den man in den Mengen nicht produziert bekommt mit Windrädern etc
Fahren wir dann wenn jeder umgerüstet hat die AKWs wieder hoch ?
Re: Heizungsgesetz
Antwort von mauspm am 01.04.2023, 11:52 Uhr
da auch hier die theorie an der praxis scheitern wird, würde ich hier nicht überambitioniert teure bauliche änderungen vornehmen, außer es war eh so geplant
einfach aussitzen und dann weitersehen
Re: Heizungsgesetz
Antwort von Sternenschnuppe am 01.04.2023, 12:19 Uhr
65% wollte ich schreiben….
mehr Fragen als Antworten
Antwort von Benedikte am 01.04.2023, 14:36 Uhr
wir wollen ja auch nochmal kaufen und ich finde es immer verwirrender
vor allem- ich habe in einer talkshow gesehen, daß KGE behauptet hat, daß kein Mieter durch die Regelung mehr zahlen muß und es großflächige Zuschüsse gibt
aber es gibt klare Gesetze- Sanierungen-und bei dem, was da auf die Gebäude zukommt, sind es Sanierungen und keine Renovierungen, kann man 8 Prozent pro Jahr auf die Miete umlegen
und im bmwk hat man vor kurzem erst eine andere Förderung für Neubauten nicht mehr gewährt, weil die zuviel in Anspruch genommen war und der Topf leer
mein Plan- ich verlaß mich auf keine Zuschüsse, ich mache, was ich für richtig halte und verlasse mich drauf, daß es den Behörden nicht auffällt. Alle Schornsteinfeger und Heizungswarter, die mir in der Vergangenheit, letztes Jahr begegnet sind (ok, nur drei), waren mehr oder weniger entsetzt und hielten die Pläne für nicht umsetzbar.
warten wir es ab
Re: mehr Fragen als Antworten
Antwort von tonib am 01.04.2023, 19:48 Uhr
Meine Gasheizung schwächelt und ich überlege, was der richtige Weg ist. Auf jeden Fall Photovoltaik (Denkmalschutz hat schon zugestimmt - gab jetzt eine entsprechende Anweisung der obersten Denkmalschutzbehörde, puh), aber dann muss ich wohl das Dach decken lassen, obwohl das "noch gut" ist.
Wenn ich selbst Strom habe, könnte ich eigentlich mit Infrarot-Heizung heizen....
Mein Heizungsinstallateur riet mir von der Wärmepumpe ab, die sei viel zu laut. Darauf habe ich auch keine Lust.
Meine Fußbodenheizung ist auch schon aus den 80ern, aber jetzt auch noch den ganzen Marmorboden rausreißen? Klingt fast so, als sei ein Abriss und Neubau billiger.
Irgendwie habe ich noch niemanden getroffen, der so richtig rundum Ahnung hat und Empfehlungen geben kann.
Re: Heizungsgesetz
Antwort von tonib am 01.04.2023, 19:51 Uhr
Kann mir auch nicht vorstellen, dass das sanktioniert wird - was macht man, wenn man keine Handwerker findet?
Re: mehr Fragen als Antworten
Antwort von Benedikte am 01.04.2023, 20:04 Uhr
höre im Hintergrund Tagesschau
niemand kann Auskunft geben oder hat Ahnung, weil eben noch nicht viel klar ist......
ich bin auch total verunsichert-ich weiß nur, dass ich sicher alles selbst zahlen muß
lass uns im Kontakt bleiben
Re: mehr Fragen als Antworten
Antwort von tonib am 01.04.2023, 21:12 Uhr
Meine Stadt hat irgendwelche Förderprogramme, sonst rechne ich auch nicht damit.
Unbedingt!
Re: Heizungsgesetz
Antwort von ohno am 01.04.2023, 21:28 Uhr
Da werden sie sich bestimmt was einfallen lassen. Und wenn es nicht umsetzbar ist, ist es auch egal...
Habe heute einen Ausschnitt von Maybritt Illner gesehen, wie sie R. Habeck fragt, ob er denkt, dass die Bevölkerung ihm noch vertraut. Seine Antwort war, dass es ihm egal ist... So egal wahrscheinlich wie die Tatsache, dass alles im Chaos endet.
Re: Heizungsgesetz
Antwort von kevome* am 01.04.2023, 22:07 Uhr
Blöd nur, dass er das nie auf diese Frage gesagt hat. Mit falsch zusammengeschnittenen Sendungsausschnitten aus dem letzten Jahr, lässt sich immer noch prima hetzen
https://correctiv.org/faktencheck/2022/12/02/nein-robert-habeck-sagte-nicht-es-sei-ihm-egal-ob-die-menschen-ihm-vertrauen/
Re: Heizungsgesetz
Antwort von kuestenkind68 am 02.04.2023, 1:15 Uhr
Ich bin sicher, da werden die Mittel und Wege finden. Aber wenn es im Bürgerinteresse liegt, dann funktioniert der Datenaustausch natürlich nicht und man muss alles an 10 Stellen 20 mal ausfüllen und bekommt 30 Bescheide darüber.... Kein Wunder, dass die ihre Arbeit nicht schaffen....
Re: Heizungsgesetz
Antwort von ohno am 02.04.2023, 4:13 Uhr
Und mit falschen Assoziationen auch. Ich habe nicht geschrieben, auf was es bezogen war. Das hast Du jetzt da reininterpretiert, weil es meinerseits in einem einzigen Zusammenhang formuliert wurde. War blöd ausgedrückt. VG ohno