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Geschrieben von shinead am 17.04.2015, 15:03 Uhr

In Hessen ist ärtzliches Attest nicht zwingend

In Hessen gibt es die Möglichkeit aus "wichtigem" Grund per einfachen Antrag das Kind am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen zu lassen. Damit wird dem §69 entsprochen.

Ein wichtiger Grund wäre in Hessen ohne weiteres die Weigerung des Kindes an der Fahrt teilzunehmen. Es gibt ja die offizielle Ersatzmöglichkeit.

Man fragt euch vorher ernsthaft nicht, ob das Kind mit fährt oder nicht? Das würde ich als Schlag ins Gesicht empfinden. Gerade wenn dann tatsächlich etwas gegen die Fahrt spricht.

 
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