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Geschrieben von Lauch1 am 06.12.2019, 21:13 Uhr

Kann es sein, dass dir der Unterschied zw Objektivität und Kritiklosigkeit nicht klar ist?

„„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“ (RStV, § 10, 2)
Öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland werden in den entsprechenden Rundfunkstaatsverträgen und Landesgesetzen dazu verpflichtet, „objektiv und unparteilich“ zu berichten, auf Meinungsvielfalt zu achten und Kommentare als solche zu kennzeichnen.„

Die AfD hat ein Recht auf objektive Berichterstattung, die AfD hat kein Recht auf kritiklose Berichterstattung.

 
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