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Geschrieben von Trini am 17.05.2021, 14:29 Uhr

Kurz vor Probezeitende gekündigt

Wir sind auch ö.D.

Hatten auf einer Projektstelle ebenfalls eine Schwerbehinderte eingestellt, mit der es nicht funktionierte.

Es war ein Riesen-Akt, den Arbeitsvertrag zum Probezeitende zu beenden.
Es gab zwei gespräche mit ihr und der Schwerbehindertenvertretung.
Leider hat sich daraufhin nichts geändert.

Insofern kann ich mir kaum vorstellen, dass es rechtens ist, einfach so die Probezeit als nicht bestanden zu erklären.

Ich würde mich an die SBV und den Personalrat wenden (der muss jeder Probezeitkündigung zustimmen).

ALG steht dir natürlich zu, wenn du vorher auch versicherungspflichtig gearbeitet hast, sonst evtl. nur ALG II.

Trini

 
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