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Geschrieben von daide am 21.07.2021, 10:30 Uhr

Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

Nein, Du musst keinerlei Gründe nennen. Ggf. kannst Du ihm ja sagen, dass Du einen geeigneteren Interessenten gefunden hast. Mehr aber auch nicht.

Soweit meine Vermietersicht. Aus Sicht des Mieters kann ich aber natürlich auch verstehen, dass man nach der vielleicht x-ten Absage doch mal nach Gründen fragt. Aber Du bist da zu nichts verpflichtet.

Lg daide

 
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