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Geschrieben von pauline-maus am 21.07.2021, 10:55 Uhr

Muss man Wohnungsinteressenten Grund für Absage nennen?

man muß entscheidungen die einen persönlich betreffen nie erklären . ichmache es manchmal wenn es die die situation hergibt aus höflichkeit oder um einen anderen ,den es mitbetrifft nicht zu entäuschen der traurig zu machen .
hier mußt du gar nix erkren . nett und bestimmt sagen ,dass du dich anderwertig entschieden hast . du kannst mit seinem besitz das tun was du möchtest und für richtig empfindest fertig

 
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