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Geschrieben von Sille74 am 01.10.2015, 11:33 Uhr

Nee, das geht nicht!

Also echt, Deine Empathie in allen Ehren! Aber: Niemand wird/wurde "einfach ausquartiert", sondern es wurde einer Mieterin gekuendigt, vermutlich wegen Eigenbedarfs, möglicherweise auch aufgrund besonderer Regelungen im Mietvertrag (GEMEINDEEIGENE Wohnung). Das ist nicht besonders angenehm fuer die betroffenen Mieter, aber eine (Eigenbedarfs)Kuendigung ist voellig normal und alltaeglich, etwas, womit man als Mieter eben rechnen muss, und kam ja auch schon bei Euch in der Familie vor. Und man kann ja als Mieter (gerichtlich) dagegen vorgehen und die Rechtmaessigkeit ueberpruefen lassen. Warum es jetzt weniger schlimm sein soll, wenn eine Privatperson, im Ideal- und sogar Normalfall zumindest nicht ganz schlecht beguetert, den Mieter heraus haben will, weil die Nichte, der Sohn/die Tochter oder wer auch immer an Verwandtschaft einziehen soll, als wenn die Gemeinde (die ja als solche keine Verwandtschaft hat) obdachlose, zugewiesene, nicht einfach wegschickbare/anders unterzubringende Fluechtlinge mit Wohnraum zu versorgen hat, will sich mir nicht so recht erschliessen ...

 
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