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Geschrieben von sun1024 am 24.01.2018, 9:54 Uhr

Neugierige Frage an die Radfahrer unter euch

Guten Morgen,

erstmal zur Unterscheidung: die Frage der AP bezog sich, so wie ich es verstanden habe, auf einen Fußweg, der für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben ist (was den Radfahrer nicht verpflichtet, diesen zu nutzen), nicht auf einen kombinierten Fuß-Radweg (bei dem die Benutzung vorgeschrieben wäre).

Es wäre also sowohl die Nutzung des Fußwegs als auch die Nutzung der Straße erlaubt, und beides regelkonform.

Was mich als Radfahrer in solchen Situationen bewegt, die Straße zu benutzen:
Ich nutze das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel und möchte damit möglichst schnell und ungehindert vorwärts kommen. Nachteil des Fußwegs ist dabei für mich
* Fußgänger haben dort grundsätzlich Vorrang, d.h. ich könnte dort, weil ich Rücksicht auf Fußgänger nehmen muss, ausgebremst werden;
* bei Einmündungen/Kreuzungen muss man häufig Bordsteine runter und rauf fahren - selbst wenn diese abgesenkt sind, muss ich dabei langsamer werden bzw. es ruckelt;
* an derselben Stelle wird man von rechtsabbiegenden Autofahrern schneller übersehen als auf der Straße;
* ggf. ist der Bodenbelag unebener;
* wenn die Freigabe des Fußwegs endet, muss ich mich wieder in den Verkehr auf der Straße einordnen - das entfällt, wenn ich eh schon da drauf bin;
* hier werden solche Fußwege auch gerne mal zugeparkt.

Natürlich sind das nur Kleinigkeiten, aber wie gesagt, wenn ich das Fahrrad als schnelles Verkehrsmittel nutze, machen diese Kleinigkeiten etwas aus.

Wenn ich dagegen genussradle, mir unsicher bin oder ein Kind dabei habe, finde ich es sinnvoll, den Fußweg zu nutzen. Ist doch schön, dass in dem Fall beide Varianten erlaubt sind.

LG sun

 
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