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Geschrieben von Philo am 24.01.2018, 15:23 Uhr

Straßenverkehrsregeln!

Es ist Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr erlaubt, auf Bürgersteigen Fahrrad zu fahren. Anschließend MUSS man auf der Straße fahren, wenn kein Radweg vorhanden ist.
Die Polizei ist in München da rigoros und das Bußgeld möchte ich nicht in Kauf nehmen.
LG

 
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