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Geschrieben von Häsle am 03.04.2019, 10:52 Uhr

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Ob öffentliches Interesse vorliegt, entscheidet keiner der Beteiligten. Und auch die Polizei darf das nicht entscheiden. Jede Körperverletzung, die der Polizei bekannt wird, muss aufgenommen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Sonst gäbe es z.B. kaum Anzeigen und Verfahren wegen Häuslicher Gewalt.
Ich wage auch zu bezweifeln, dass die Staatsanwaltschaft sich so weit aus dem Fenster lehnen und das Verfahren von sich aus einstellen würde, nach dem, was der Herr Jurist den Zeuginnen gegenüber von sich gegeben hat. Was bei einer Gerichtsverhandlung dann rauskommen würde, kann man bei unseren Richtern leider nicht sagen. Möglich ist da alles...

Und natürlich kann der Jurist die Frauen auch anzeigen, wenn sie ihn beleidigt haben.

 
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