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Geschrieben von Rosewill am 04.04.2019, 12:31 Uhr

Neulich vorm Kindergarten, Ohrfeigen und verbale juristische Auseinandersetzung

Eine "normale" Ohrfeige dürfte aber keine Verletzungen hervorrufen.
Da muss um einiges härter zugeschlagen worden sein.
In dem Fall wird leider nicht erwähnt ob öffentliches Interesse bekundet wurde.
https://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Kind-geohrfeigt-Frau-muss-900-Euro-Strafe-zahlen-id43804356.html
Diese Mütter waren ja kooperativ.
Andere würden die Geldstrafe vielleicht beim Kind einsparen.
Nach dem Motto, dann gibt es eben kein neues Fahrrad oder keine Playstation.

 
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