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Geschrieben von Blueberry am 11.02.2020, 15:38 Uhr

Prophylaktischer Hinweis...

Aber ich kann in meiner Freizeit doch machen was ich will, oder nicht? Angenommen ich singe, gebe auch Konzerte, habe dementsprechend ein Gewerbe angemeldet und schenke meiner Freundin dann zum Geburtstag ein Privatkonzert, dann ist das grds umsatzsteuerpflichtig? Dann kann ich nie wieder aus Spaß an der Freude für jemanden singen, nur weil ich ein Gewerbe habe? Ist das echt so?

 
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