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Geschrieben von kevome* am 08.03.2017, 23:25 Uhr

Stimmt nicht.

OK. Das war mir nicht klar, dass der EuGH diese Regel einseitig für die Türkei gekippt hat.

Für den Rest der Welt gilt diese Regel trotzdem und zumindest ich kann die Entscheidung des EuGH auch nicht nachvollziehen, da ich die deutsche Forderung nach rudimentären Sprachkenntnissen - und mehr ist A1 ja nicht - durchaus richtig finde.

 
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