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Geschrieben von Lauch1 am 09.03.2017, 8:59 Uhr

Stimmt nicht.

Du, ich weiß jetzt eigentlich nicht was du von mir willst. Erst meinst du das Problem gibt' s eh nicht (ich habe ja eingentlich an Leewja geschrieben), jetzt sind es meine vermeintlichen Vorurteile.
Solche Urteil gibt es, weil die DIDIP oder die ATIB, je nachdem, gerne die Rechtsstaatlichkeit für sich in Anspruch nimmt, die in der Türkei nicht gewährt werden. Und machen wird Europa (ist ja ein EuGH Urteil) nicht viel können, dass heißt aber nicht, dass man das Problem nicht ansprechen darf. Besser wären verpflichtende Deutschkurse und Nachweise jedenfalls.

 
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