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von Leena  am 14.06.2019, 9:56 Uhr

Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund...

Das Töten von Tieren ist nur mit vernünftigem Grund erlaubt. Wirtschaftliche Interessen sind kein vernünftiger Grund.

Da aber jahrzehntelang das Schreddern von männlichen Küken aufgrund veralteter Vorstellungen von der Wichtigkeit des Tierschutzes hingekommen wurde, kann von den Brutbetrieben jetzt nicht erwartet werden, dass sie "plötzlich" umdenken. Es ist ja auch absehbar, dass irgendwann mal eine sichere, billige Geschlechtsbestimmung ungeschlüpfter Küken im Ei möglich sein wird, also kann man bis dahin ruhig abwarten und die Betriebe weiter die männlichen Küken schreddern lassen.

So lange ist das Töten der Tiere ohne sinnvollen Grund hinzunehmen. Weil - doppelte Kosten für eine Umstellung jetzt und später dann nochmal auf nach Geschlechtern vorsortierte Eier oder eine Umstellung des Betriebs auf das "Ausbrüten von Eiern aus verbesserten Zweitnutzungslinien" ist ja total unwirtschaftlich und damit ein vernünftiger Grund für die "vorübergehende" Fortsetzung der bisherigen Praxis.

Die "Branchenverbände" loben das Urteil.

Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft nennt das Urteil "eine kluge Entscheidung, die der Realität gerecht wird". Das Urteil gebe der Wissenschaft Zeit, die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Und der Bundesverband Deutsches Ei erklärt, "eigentlich" wolle niemand mehr, dass männliche Küken vergast werden, sofort damit aufzuhören, sei für "die deutschen Brütereien" aber wirtschaftlich nicht verkraftbar.

Ähm - ist ja nicht so, dass das alles ganz "plötzlich" über die armen Brutbetrieb "hereinbricht".

Die Diskussion ist ja nun nicht ganz neu. Aktuell in dem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht ging es um einen Erlass der NRW-Landesregierung aus 2013 (!), auf Grund dieses Erlasses wurde Betrieben die bisherige Praxis untersagt, und gegen diese Untersagung hatten sie (soweit erfolgreich jetzt, auch schon in der Vorinstanz) geklagt. Mensch, in der Zeit hätte man sich aber echt nicht umstellen können... also - nicht die Betrieben, die geklagt haben...

 
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